Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist, dass die betreffende Therapieform im Rahmen der Psychotherapierichtlinien als Leistung der GKV anerkannt ist.

Folgende Therapieformen sind in diesem Sinne anerkannt:

 

Nachstehende Therapieformen sind nicht Teil der Psychotherapierichtlinien:




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